Lieferantenrichtlinie Haus der Bäcker GmbH

Für die Bäckerei MOSS GmbH gilt die Lieferantenrichtlinie der Haus der Bäcker GmbH.

 

Das Haus der Bäcker ist ein verlässlicher Partner, wenn es um nachhaltige Nachfolgelösungen für mittelständische Handwerksbäckereien geht. Durch die verantwortungsvolle Fortführung der Betriebe kann somit eine sichere Perspektive für die Zukunft geboten werden. Unter einem Dach wird eine nachhaltige Weiterentwicklung der Bäckereien verfolgt, ohne gewachsene Identitäten, Marken und Traditionen zu verändern.

 

1  Einleitung

 Wir, die Haus der Bäcker GmbH, mit allen angeschlossenen Bäckereibetrieben, bekennen uns zu einer ethnischen, rechtskonformen, sozial verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Jede unternehmerische Handlung basiert auf festen Prinzipien zu Themen wie der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, Korruption und Bestechung, Sozial- und Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit und Umwelt.

Aus diesen Prinzipien resultieren auch für unsere Lieferanten und deren Gesellschaften wesentliche Anforderungen und Verpflichtungen, welche wir in dieser Lieferantenrichtlinie verbindlich festhalten.

Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie diese Prinzipien teilen und angemessene Anstrengungen unternehmen, um unsere Prinzipien auch bei eigenen Zulieferern und Subunternehmen zu fördern.

 

2   Anforderungen an Lieferanten

 Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die Grundrechte ihrer Arbeitnehmenden anerkennen, sich verpflichten diese einzuhalten sowie Würde und Achtung, entsprechend dem Verständnis der internationalen Gemeinschaft, zu behandeln.

Die hier genannten Anforderungen gelten für alle Lieferanten und deren Mitarbeitende. Jede mitarbeitende Person hat die Verantwortung für das eigene Handeln im Rahmen der ihm im unternehmerischen Kontext auferlegten Aufgaben zu übernehmen.

Bei einer Missachtung dieser Lieferantenrichtlinie ist der Lieferant verpflichtet, Maßnahmen und gegebenenfalls Sanktionen zu ergreifen, die sowohl betrieblicher als auch rechtlicher Natur sein können.

 

2.1 Verbot von Kinderarbeit

 Kinderarbeit ist weder in der Produktion noch entlang der Lieferkette zulässig. Zudem sind die Lieferanten aufgefordert, sich an die Empfehlungen aus den ILO-Konventionen in Bezug auf das Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Demnach soll das Alter der Beschäftigten nicht geringer sein als das Alter, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet und sollte in jedem Fall nicht unter 15 Jahre liegen. Die Rechte junger Arbeitnehmender sind zu schützen und besondere Schutzvorschriften einzuhalten.

 

2.2 Ausschluss von Zwangsarbeit und Menschenhandel

 Zwangsarbeit oder eine derart vergleichbare Arbeit ist nicht zulässig. Sklaverei und Menschenhandel sind strengstens untersagt. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Mitarbeitenden müssen jederzeit unter Berücksichtigung gesetzeskonformer Kündigungsfristen die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte oder sexuelle oder persönliche Belästigung stattfinden.

 

2.3 Ethik

 Jegliche Diskriminierung und Benachteiligung von Mitarbeitenden, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Behinderung, Hautfarbe, Ethnie, Herkunft, Religion oder Alter, ist unzulässig. Weiterhin erwarten wir bei unseren Geschäftsbeziehungen entsprechende Integrität. Dies betrifft auch die Beziehungen und Aktivitäten mit Unterlieferanten und weiteren Geschäftspartnern. Jegliche Form von Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung ist untersagt und muss umgehend an die zuständigen Stellen gemeldet werden.

 

2.4 Faire Entlohnung

 Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden muss den nationalen gesetzlichen Vorgaben oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen und richtet sich nach dem jeweils höheren Betrag. Das Entgelt für Überstunden muss in jedem Fall das Entgelt für reguläre Stunden übersteigen.

 

2.5 Umweltverantwortung

 Ein optimaler und zeitgerechter Umweltschutz muss in allen Phasen der Auftragserfüllung gewährleistet sein.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Die Vermeidung von Unfällen mit Folgen für die Umwelt (Vorsorgeprinzip).
  • Der Einsatz von energiesparenden und emissionsarmen Technologien sowie das Bestreben für eine kontinuierliche und schnellstmögliche Umsetzung dieser.
  • Die Einbindung von Wiederaufbereitungsprozessen und Ressourcenschonung durch konsequente Abfallreduzierung.

 

Weiterhin müssen alle Produkte die üblichen Umweltschutzstandards erfüllen. Sollten Gefahrstoffe zum Einsatz kommen, muss die Lagerung, Handhabung und Entsorgung gesetzeskonform geregelt sein. Wir erwarten von unseren Lieferanten eine ständige Weiterentwicklung ihrer Umweltleistung und die Qualifizierung der Mitarbeitenden den erforderlichen Bereichen.

 

2.6 Export- und Importbestimmungen

 Der Lieferant hat alle geltenden Ein- und Ausfuhrkontrollgesetze, Sanktionen, Embargos, staatliche und branchenübliche Anforderungen und Richtlinien einzuhalten, welche auf seine Leistungen Anwendung finden könnten.

 

2.7 Interessenkonflikte

 Wir legen großen Wert darauf, dass private und geschäftliche Interessen strikt voneinander getrennt werden. Persönliche Beziehungen oder Interessen des Lieferanten, Ihrer Inhaber oder der diese vertretenden Person dürfen geschäftliche Tätigkeiten mit der Haus der Bäcker GmbH nicht beeinflussen. Tatsächliche Interessenkonflikte sowie bereits der Anschein eines Interessenkonfliktes, müssen vermieden werden.

Ein Interessenkonflikt liegt dann vor, wenn eine Person auf der Seite eines Lieferanten versucht, seine persönlichen Interessen oder die eines Bekannten oder Verwandten aufgrund seiner Position als Vertretender des Lieferanten positiv zu beeinflussen. Lieferanten müssen uns jede Situation potenzieller oder offensichtlicher Konflikte zwischen ihren persönlichen Interessen und den Interessen der Haus der Bäcker GmbH melden.

 

2.8 Produkte und Prozesse

Die Produkte müssen der vereinbarten oder vom Lieferanten zugesicherten Beschaffenheit (z.B. in Spezifikationen, Datenblättern, Mustern) entsprechen.

Wird erkennbar, das getroffene Vereinbarungen (z.B. bezüglich Qualitätsmerkmalen, Qualitätsnachweisen, Liefermengen, Lieferterminen usw.), insbesondere auch die getroffenen Preisbedingungen nicht eingehalten werden können, so ist der Lieferant unverzüglich verpflichtet, die Haus der Bäcker GmbH und alle dazugehörigen/betroffenen Betriebe zu informieren. Eine transparente und rechtzeitige Offenlegung von sich anbahnenden Veränderungen bezüglich der Qualität, der Preise und oder der Serviceleistungen ist verpflichtend. Stellt der Lieferant Qualitätsabweichungen oder Fehler fest, so ist ebenfalls die Haus der Bäcker GmbH und der betroffene Betrieb umgehend zu informieren. Der Lieferant schlägt geeignete Abstellmaßnahmen vor.

 

2.9 Risiken, Maßnahmen und Verstöße 

Wir erwarten von unseren Lieferanten in Bezug auf die Absicherung ihrer Lieferketten, dass sie Risiken innerhalb dieser identifizieren und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen ergreifen. Im Falle eines Verdachts oder eines tatsächlichen Verstoßes gegen diese Lieferantenrichtlinie, muss der Lieferant uns zeitnah über den Verstoß oder den Verdacht sowie die ergriffenen Maßnahmen informieren.

Die Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen werden regelmäßig durch uns, im Rahmen von sogenannten Lieferantenaudits an den Produktions-/Abwicklungsstandorten unmittelbarer Zulieferer, überprüft. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass wir solche Audits zu den üblichen Geschäftszeiten und einer angemessenen Vorankündigung durch von ihm beauftragte Personen durchführen. Der Lieferant erklärt sich dazu bereit, angemessene Informationen zu Arbeitsbedingungen, Hygiene, Gesundheit, Arbeitssicherheit, zu ökologischen Praktiken, Geschäftsaktivitäten, Unternehmensstruktur und wirtschaftlicher Entwicklung des Unternehmens sowie zu allen sonstigen in dieser Lieferantenrichtlinie enthaltenen Punkten, offen zu legen.

 

2.10 Lieferantenentwicklung 

Wir nehmen anhand festgelegter Kriterien eine regelmäßige Beurteilung unserer Lieferanten vor. Das Ziel ist es festzustellen, ob unsere Erwartungen an Lieferanten erfüllt wurden, und bei Abweichungen Lösungsansätze zur entsprechenden Verbesserung aufzuzeigen, um die Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten und darüber hinaus kontinuierlich zu festigen.

Auf Grundlage dieser Beurteilung sind in Abstimmung mit uns geeignete Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Die zielführende Umsetzung der Maßnahmen wird im Rahmen von Lieferantenaudits (s. Kapitel 2.9) überprüft.

 

2.11 Datenschutz

Wir schaffen Vertrauen bei unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern, indem personenbezogene Daten gemäß den Gesetzen geschützt werden. Deshalb sind auch unsere Geschäftspartner angewiesen, sich an die Gesetze zum Datenschutz zu halten und ihre Mitarbeitende dahingehend zu belehren. Sollte es während einer Auftragsverarbeitung dennoch zu einer Datenpanne kommen, sind die Haus der Bäcker GmbH und der betroffene Betrieb umgehend darüber zu informieren.

 

3   Verhältnis zu sonstigen Pflichten

Diese Lieferantenrichtlinie schränkt in keiner Weise bestehende vertragliche oder gesetzliche Pflichten des Lieferanten gegenüber der Haus der Bäcker GmbH ein. Sofern solche vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten des Lieferanten über das in dieser Lieferantenrichtlinie festgelegte Maß hinausgehen, bleiben diese weitergehenden Pflichten hiervon unberührt. Im Übrigen ergänzt diese Lieferantenrichtlinie die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten des Lieferanten.

 

4   Einverständnis des Lieferanten

 Der Lieferant bestätigt durch seine Unterschrift den Erhalt dieser Richtlinie und erklärt damit sein ausdrückliches Einverständnis. Damit wird bestätigt, diese im vollen Umfang mit Wirkung für sich und für alle mit im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen anzuerkennen und entsprechend im Unternehmen umzusetzen sowie allen verbundenen Unternehmen und allen Mitarbeitenden in den relevanten Geschäftsbereichen zugänglich zu machen.

Ein Verstoß gegen diese Lieferantenrichtline kann Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen, einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge, außerordentlich fristlos zu beenden.